A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
Weiterbildung
1. Anwendungsbereich und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Leistungen, welche die Universität Liechtenstein, Fürst-Franz-Josef-Strasse, 9490 Vaduz im Bereich der Weiterbildung (Weiterbildungsstudiengänge, Tagungen, Seminare, etc.) erbringt. Diese AGB gelten mit Ausnahme einschlägiger studiengangspezifischer Regelungen ausschliesslich. Von den AGB abweichende Regelungen müssen - mit Ausnahme einschlägiger zur Anwendung kommenden studiengangspezifischer Regelungen - schriftlich vereinbart und mit einem Hinweis versehen werden, dass eine Abweichung zu den AGB gewünscht ist.
Bei unterschiedlichen Sprachfassungen der AGB ist immer die deutsche Fassung massgebend. Die jeweils geltenden AGB sind auf der Seite http://www.uni.li/legal abrufbar.
Erfüllungsort für die Universität Liechtenstein ist der Sitz der Universität Liechtenstein, nämlich Vaduz/Liechtenstein.
2. Anmeldungen zu Angeboten der Universität Liechtenstein
Anmeldungen zu Angeboten der Universität Liechtenstein können schriftlich oder elektronisch innerhalb der vorgegebenen Anmeldefrist erfolgen. Bei schriftlichen Anmeldungen gilt das Datum des Poststempels und bei elektronischen Anmeldungen der Zeitpunkt des Eingangs an der Universität Liechtenstein. Bei einer begrenzten Teilnehmeranzahl für die angemeldete Veranstaltung werden die Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang gereiht. Anmeldungen zu Angeboten der Universität Liechtenstein sind verbindlich. Der Vertragsabschluss kommt erst durch die Anmeldebestätigung der Universität Liechtenstein (auch per E-Mail) zustande.
Die Universität Liechtenstein ist frei, Anfragen, Anmeldungen, Angebote und Offerten abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Erbringung von Leistungen der Universität Liechtenstein. Dementsprechend haftet die Universität Liechtenstein nicht für die aus der Ablehnung entstandenen direkten oder indirekten Kosten.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung unterwirft sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer den einschlägigen Reglementen der Universität Liechtenstein (insbesondere der Disziplinarordnung und studiengangspezifischen Regelungen), welche in der aktuellen Fassung auf der Webseite der Universität Liechtenstein (www.uni.li/legal) abrufbar sind.
3. Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr ist für jede Veranstaltung gesondert ausgewiesen und kann, wenn dies vorgesehen ist, in festgesetzten Teilbeträgen vorgeschrieben werden. Die Zahlung der Teilnahmegebühr bzw. die allenfalls vereinbarten Teilbeträge derselben muss innerhalb der vorgeschriebenen Zahlungsfrist nach Erhalt der Rechnung spesenfrei auf das angegebene Konto erfolgen. In der Teilnahmegebühr inkludiert sind die Kosten der Lehrunterlagen. Diese werden elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt, die Entscheidung über die Ausfertigungsform liegt bei der Universität Liechtenstein. Etwaige darüberhinausgehende Leistungen sind in der jeweiligen Beschreibung der Kursprogramme dargestellt und sind nur bei expliziter Erwähnung inkludiert. Die Teilnahmebeiträge sind mehrwertsteuerfrei.
Im Falle eines Zahlungsverzuges können seitens der Universität Liechtenstein Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren in Höhe von CHF 15,- pro Mahnung sowie Verzugszinsen (4% p.a.) in Rechnung gestellt werden. Mahnungen können elektronisch zugestellt werden. Nach der 2. Mahnung wird der geschuldete Betrag gerichtlich eingefordert.
Eine Nichtbezahlung der in Rechnung gestellten Teilnahmegebühr trotz Fälligkeit berechtigt die Universität Liechtenstein zum Ausschluss von Leistungen im Bereich der Weiterbildung inklusive der gebuchten. Der Anspruch auf die Teilnahmegebühr wird dadurch nicht berührt.
4. Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch
Widerrufsrecht: Konsumenten sind berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung von ihrer Vertragserklärung zurückzutreten, sofern sie ihre Vertragserklärung per Fernkommunikationsmittel oder weder in den Räumen der Universität Liechtenstein noch bei einem von der Universität Liechtenstein dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben. Zur Wahrung der Frist gilt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs.
Darüber hinaus kann ein Rücktritt von der Teilnahme/eine Stornierung von Studiengängen bis zu acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei erfolgen, sofern für den einzelnen Studiengang nicht gesonderte Bedingungen gelten. Bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Beginn werden 30% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt und bis zu zwei Wochen vor Studiengangbeginns werden es 50% der Gesamtkosten, die zur Zahlung fällig werden. Danach sind die vollen Studiengebühren entsprechend den vereinbarten Zahlungsmodalitäten zur Zahlung fällig.
Ein Rücktritt von der Teilnahme/eine Stornierung von sonstigen Leistungen der Weiterbildung können bis zwei Wochen vor Start der Veranstaltung kostenfrei erfolgen. Bei einem Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Gesamtkosten, nach Veranstaltungsbeginn die vollen Teilnahmegebühren zur Zahlung fällig. In Ausnahmefällen kann die Universität Liechtenstein eine fällige Teilnahmegebühr anteilig refundieren bzw. erlassen, wobei hierauf kein Rechtsanspruch besteht.
Das unentschuldigte Nichterscheinen zu Beginn der Weiterbildungsmassnahme wird als Rücktritt gewertet. In diesem Fall wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt und die Universität Liechtenstein ist berechtigt, den Platz an jemand anderen zu vergeben.
Nur bei ordnungsgemässem Rücktritt oder Stornierung einer Leistung im Bereich der Weiterbildung wird die bereits geleistete Teilnahme- bzw. Studiengebühr in entsprechender Höhe rückerstattet. Keine Rückerstattung oder Erlass der Teilnahmegebühr erfolgt bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer. Gleiches gilt für Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die wegen Missachtung von Vorschriften oder störendem Verhalten von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer wird sowohl für Studiengänge als auch für sonstige Leistungen der Weiterbildung ohne zusätzliche Kosten akzeptiert, falls die geforderten Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Stelle an der Universität Liechtenstein. Etwaige persönliche Ermässigungen gelten nicht automatisch für die Ersatzteilnehmerin oder den Ersatzteilnehmer, sondern erfordern der schriftlichen Zustimmung der Universität Liechtenstein.
Der Rücktritt hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs oder E-Mail an die Universität zu erfolgen. Es gilt bei einem Brief das Datum des Poststempels. Erfolgt der Rücktritt per E-Mail, gilt dieser nur nach Erhalt einer Bestätigung durch die Universität Liechtenstein.
Die Universität Liechtenstein ist berechtigt, die Teilnehmerin oder den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn er oder sie einschlägige Vorschriften bzw. Vertragsbestimmungen verletzt, die Veranstaltung gröblich stört oder eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
5. Leistungsinhalt und Absagen
Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen sowie die Höhe der jeweiligen Entgelte ergeben sich aus den Grundlagendokumenten wie Flyer, Studienbroschüren und ähnlichem. Die Universität Liechtenstein behält sich vor, die angebotene Leistung insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder Verhinderung der bzw. des Vortragenden, zu verschieben, abzusagen oder eine andere in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen bzw. die angegebenen Referenten durch andere zu ersetzen.
Bei Verhinderung einer/eines Vortragenden wird sich die Universität Liechtenstein bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Refundierung von Teilen der Teilnahmegebühr.
Aus Terminverschiebungen während des laufenden Semesters können keine Ansprüche der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer (z.B. Fahrtspesen, Parkgebühren, Übernachtungskosten, Kosten für Zeitausfall) abgeleitet werden.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat einen Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung, sofern er oder sie zumindest zu 75% an der Weiterbildungsleistung teilgenommen hat.
6. Haftung und Versicherung
Die Universität Liechtenstein übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung über Inhalt, Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Kursvorträgen, Unterlagen und Dokumentationen sowie für die Anwendung der vermittelten Kenntnisse durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und deren haftungsrechtliche Folgen.
Darüber hinaus haftet die Universität Liechtenstein ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Universität Liechtenstein beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
Jeglicher Gebrauch von im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellter Software oder Hardware zu anderen als den Weiterbildungszwecken ist verboten und bedarf einer Genehmigung der Universität Liechtenstein.
Für etwaige Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) haben die Teilnehmer und Teilnehmerinnen selbst Sorge zu tragen.
7. Urheberrechte
Die im Rahmen einer Veranstaltung bereitgestellten Lehrgangsunterlagen sind und bleiben geistiges
Eigentum der Universität Liechtenstein oder der Autorin oder des Autors. Eine Vervielfältigung der Unterlagen – auch jede firmeninterne Verbreitung und Nutzung des Materials – ist an die schriftliche Zustimmung der Universität Liechtenstein bzw. der Autorin oder des Autors gebunden.
Während einer Veranstaltung angefertigte Fotos oder Videos oder sonstige Formen einer Kursdokumentation seitens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers bedürfen einer Genehmigung durch die Vortragende oder den Vortragenden.
Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche bei Verletzung dieser Bestimmung bleiben vorbehalten.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Angeboten im Bereich Weiterbildung ist der Sitz der Universität Liechtenstein, Vaduz, Liechtenstein. Auf mit der Universität Liechtenstein abgeschlossene Verträge ist Liechtensteiner Recht anwendbar.